Nicht eigeloggt!

Seminare für Vereinsvorstände

Also lautet ein Beschluss, dass der Mensch was lernen muss

Wilhelm Busch

 

Der Vorstand eines Vereins übernimmt mit seiner Bestellung eine Verantwortung gegenüber dem Verein, dass die ihm obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt werden.
Mit der Annahme des Amtes ist der Vorstand somit für die ordnungsgemäße Erfüllung der anstehenden Aufgaben verantwortlich. Hierbei verlangt die Rechtsprechung von jedem Vereinsvorstand ein Mindestmaß an Kenntnissen im Vereins- und Steuerrecht!
Hat er diese nicht bzw. handelt er nicht entsprechend, haftet er für ggf. eintretende Schäden! 

Für den Bereich des Steuerrechts hat der Bundesfinanzhof (BFH) festgestellt, dass auch der ehrenamtlich und unentgeltlich tätige Vorsitzende grundsätzlich nach denselben Grundsätzen wie ein Geschäftsführer einer GmbH haftet (Urteil vom 23.06.1998, Az.: VII R 4/98). Einen Ehrenamtsbonus gibt es hier leider nicht. Diese Rechtsprechung wurde auch von den anderen Gerichten bestätigt.
Auch wenn der Vorstand nur kommissarisch tätig ist, kann er in Anspruch genommen werden (BFH, Urteil vom 20.01.1998, Az.: VII R 80/97).

Es ist somit als Vorstand ratsam, sich zunächst einen Überblick über den Aufgabenbereich und auch über die Vorstandstätigkeit insgesamt zu verschaffen. Darüber hinaus sollte ein Vorstand darum bemüht sein, sich die für sein Amt erforderlichen Kenntnisse anzueignen.

Gerade das Vereinsrecht bietet aufgrund der garantierten Vereinsautonomie und den daraus resultierenden Regel / Ausnahmeverhältnis zwischen Satzung und BGB eine Vielzahl von rechtlichen Fallstricken und Problemen.

Um für die Vorstandstätigkeit „gewappnet“ zu sein, biete ich verschiedene Seminare an, um Vereinsvorstände- und Verantwortliche auf ihr Amt vorzubereiten oder auch um sie auf den neusten Stand zu bringen. Neben den rechtlichen Grundlagen werden zahlreiche Fälle aus der Praxis dargestellt.

Hier gelangen Sie zu den aktuellen Veranstaltungen.

 
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen.  Siehe auch Datenschutz.
einverstanden