Nach meiner Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (Fachrichtung Kommunalverwaltung) bei der Stadt Dortmund und einer mehrjährigen Tätigkeit in diesem Bereich, studierte ich in an der Ruhr-Universität Bochum Rechtswissenschaften. Mein Referendariat absolvierte ich am Landgericht Essen.
Im Januar 2005 wurde ich zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und war zunächst in Essen, später in Bonn tätig. Hier war ich auch 14 Jahre als Geschäftsführer eines gemeinnützigen Verbandes tätig.
Im September 2009 wurde ich in den Beirat des Bundesverbandes Deutscher Vereine & Verbände e. V. berufen und bin dort für das Referat Recht zuständig. Im April 2013 wurde ich in den Vorstand berufen
Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Arbeitsrecht sowie das Recht der Non-Profit-Organisationen (Vereine und Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen). Hier bin ich regelmäßig als Referent für verschiedene Anbieter tätig und schreibe Artikel und Bücher auf diesen Gebieten.
Seit dem Sommersemester 2024 bin ich als Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin für den Bereich "Recht der Non-Profit-Organsiationen" tätig.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Arbeitsrecht und das Vereins- und Verbandsrecht sowie das stiftungsrecht.
Das Vereinsrecht weist eine Vielzahl von rechtlichen Fragen auf. Hier vertrete ich sowohl Vorstände als auch Mitglieder von Vereinen. Diese rechtliche Vertretung reicht hier von der Beratung bei der Gründung des Vereins bis zur Liquidation des Vereins.
Im Bereich des Arbeitsrechts befasse ich mich neben dem Arbeitsrecht im Verein primär mit dem kollektiven Arbeitsrecht, dem Betriebsverfassungsrecht. Im Bereich des Individualarbeitsrechts vertrete ich primär Arbeitnehmer bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, sei es im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht oder auch bei Meinungsverschiedenheiten im Bereich der Eingruppierung oder der Formulierung von Arbeitszeugnissen.
Hier können Sie meine Visitenkarte als .pdf-Datei downloaden.